WOHNEIGENTUMSRECHT
Sie haben eine Eigentumswohnung erworben und werden mit Bestimmungen in Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung konfrontiert? In der Wohnungseigentümerversammlung werden Sie von den anderen Wohnungseigentümer überstimmt und fragen sich, welche Rechte Sie noch haben? Die Mehrheit der Wohnungseigentümer fasst einen Beschluss über Umbau oder Renovierungsmassnahmen amsich, ist der Beschluss überhaupt wirksam? Sie haben Zweifel, ob Ihr Balkon dem Gemeinschafts- oder Sondereigentum zuzuordnen ist? Welche Folgen hat dies für Sie hinsichtlich der Pflicht zur Kostentragung für bauliche Veränderungen am betreffenden Balkon? Der Verwalter erstellt verspätet eine WEG-Jahresabrechnung sowie einen Wirtschaftsplan und Sie können beides nicht nachvollziehen? Sie fragen sich, ob Sie diese Abrechnung des Verwalters an Ihre Mieter weitergeben können?In diesen und ähnlichen Fragen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit dem Interessenschwerpunkt WEG-Recht gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins bespreche ich mit Ihnen Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Bedenken Sie jedoch, dass gegebenenfalls auch ein rechtswidriger Eigentümerbeschluss Rechtswirkung entfaltet, wenn er nicht binnen gesetzlicher Anfechtungsfrist gerichtlich angefochten wird. Deshalb zögern Sie nicht, den anwaltlichen Rat zu holen, denn es kann unter Umständen auf jeden Tag ankommen.
Ich vertrete Sie aussergerichtlich und vor allen Zivilgerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe – bundesweit.
Falls Sie nicht sicher sind, auf welchem Rechtsgebiet Ihre Frage einzuordnen ist, rufen Sie mich gerne an.